Haben sie Interesse an der Nutzung unseres Zeichens (beim Deutschen Patentamt eingetragen)?
Wenn ja, dann wenden Sie sich an uns.
Wie erhalten Sie das Warenzeichen?
Ganz einfach. Sie werden Mitglied unseres Verbandes und beantragen das Waren-zeichen.
Von uns erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen (Vergaberichtlinie, Formulare), wir kontrollieren und vergeben das Warenzeichen.
Vorteile bei Verwendung des Warenzeichens:
Qualitätszeichen, dass den Verbraucher auf Anwendung extensiver Bewirtschaftung aufmerksam macht
Nutzen Sie das Warenzeichen für folgende Produkte:
Rinder-, Schaf-, Ziegen und landwirtschaftliche Wildtierhaltung
Obst aus Streuobstbeständen,
Futtermittel (Weidefutter und Rauhfutter).
Auszug aus der Vergaberichtlinie
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Deutschen Grünlandverbandes e.V.
Sie erzeugen Ihre Vermarktungsprodukte auf extensiv bewirtschaftetem Grünland
Tierbesatz des Betriebes 0,3 bis 1,4 GV/ha HF
Weidehaltung der Tiere während Vegetationsperiode
ausgewogene Nährstoffkreisläufe auf Wirtschaftsgrünland
N-Düngung unter 120 kg N/ha und Jahr
Pflanzenschutzmittel – max. Teilflächenbehandlung zur Regulierung von Ampfer, Disteln und Brennnesseln
Ernährungsgrundlage der Tierhaltung ist wirtschaftseigenes Futter
Kontrolle Die Kontrolle erfolgt für alle Betriebe durch den Deutschen Grünlandverband e.V. unangemeldet.